Gemeinsamer Aufruf * Informationen zur Lebensmittelsicherheit zum Herunterladen
Das EU-Lebensmittelrecht schreibt vor, dass Schweine ab 1. Januar 2008 nur dann geschlachtet werden dürfen, wenn für sie dem Schlachthof die Informationen zur Lebensmittelsicherheit vorliegen. Ist dieses Papier nicht vorhanden, kommt es am Schlachthof zu erheblichen Störungen. So kann es sein, dass die fraglichen Tiere erst am Ende des Tages geschlachtet werden dürfen. Im Extremfall kann es zur Tötung und unschädlichen Beseitigung kommen. Um dies zu verhindern, rufen die Verbände und Organisationen der Vieh- und Fleischwirtschaft
  • die Schlachtschweinehalter dazu auf, für die zur Schlachtung bestimmte Tierpartie die Informationen zur Lebensmittelsicherheit auszufüllen, zu unterschreiben, eine Kopie beziehungsweise einen Durchschlag einzubehalten und das Original zusammen mit der Tierpartie und den restlichen Durchlägen dem Schlachthof zuzuleiten, beziehungsweise dem Abholer wie Erzeugergemeinschaft, Viehhändler, Spediteur auszuhändigen
  • Abholer wie Erzeugergemeinschaft, Viehhändler, Spediteur dazu auf, sicherzustellen, dass die zu übernehmende Schweinepartie mit den ausgefüllten Informationen zur Lebensmittelsicherheit ausgestattet ist und das Papier zusammen mit den Tieren dem Schlachthof zugeleitet wird; bei Aufspaltung der Tiersendung auf mehrere Schlachthöfe muss jede Partie von den Informationen zur Lebensmittelsicherheit begleitet sein
  • die Schlachthöfe dazu auf, bei nicht vorliegenden Informationen zur Lebensmittelsicherheit sich um eine Unterbringung der Tiere bzw. Separierung der Schlachtkörper und umgehende Beibringung des Papiers zu bemühen
  • alle Akteure dazu auf, sich das Formular Informationen zur Lebensmittelsicherheit beziehungsweise die angebotenen Durchschreibeblöcke rechtzeitig zu besorgen und auf Vorrat bereitzuhalten.
Das Formular Informationen zur Lebensmittelsicherheit
  • kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.qualifood.de
  • wird bereitgehalten von Schlachtunternehmen, Schlachtvieherzeugergemeinschaften, vom Viehhandel, BBV-Computer-Dienst und den BBV-Geschäftsstellen
  • kann bestellt werden bei Schlachtbetrieben und Schlachtvieherzeugergemeinschaften als Durchschreibeblock¹) zum Selbstkostenpreis
  • kann bestellt werden als Durchschreibeblock bei der Deutschen Viehhandelsgesellschaft²)
  • kann, sobald das System steht, elektronisch über www.qualifood.de abgewickelt werden; erfolgversprechende Versuche laufen bereits.
Zweifellos sind die Informationen zur Lebensmittelsicherheit zunächst zusätzliche Bürokratie. Sie eröffnen jedoch die Möglichkeit, in Zukunft die Kosten für Schlachttieruntersuchung und Fleischbeschau zu senken. Die Verbände der Vieh- und Fleischwirtschaft erwarten von Staatsminister Bernhard die entsprechenden Vorgaben gegenüber den zuständigen Behörden.
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* Bayerischer Bauernverband – Fleischprüfring - Verband der Fleischwirtschaft - Ringgemeinschaft
Bayern - Landeskuratorium für tierische Veredelung - Vieh- und Fleischhandelsverband
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¹) 50 Sätze, DIN-A 5, bestehend aus Original und drei farbigen Durchschlägen
²) Deutsche Viehhandelsgesellschaft m.b.H.; Telefon: 0228/280793; Fax: 0228/218908; 50 Sätze bestehend aus grünem Original und zwei farbigen Durchschlägen